Kanton Zürich, Mediationszeit, 40 Batzen 1813

Mit der Unterzeichnung der von Napoleon Bonaparte verfassten Mediationsakte erhielten im Jahr 1803 die Schweizer Kantone ihr Münzrecht wieder zurück. Das war ihnen fünf Jahre zuvor zugunsten der Helvetischen Republik entzogen worden. Die meisten Kantone begannen sofort wieder mit der Ausgabe eigener Münzen. Allerdings einigte man sich dahingehend, dass künftig alle Kantone nach dem gleichen Münzsystem prägen sollten: 1 Schweizer Franken unterteilt in 10 Batzen und 100 Rappen.

Bis zur Einführung des Helvetischen Frankens war die Währung in Zürich der Zürcher Taler gewesen; er hatte 2 Gulden bzw. 72 Schillinge gegolten. Nun wurde ein neuer Taler ausgegeben, der 2,5 Gulden galt , was gleichzeitig 40 Batzen bzw. 4 Franken entsprach. Dieser Neutaler trug in Zürich als Wertangabe die Aufschrift 40 Batz.