Heiliges Römisches Reich, Erzbistum Mainz, Johann II. von Nassau, Goldgulden

Im Jahr 1385 beschlossen die Rheinischen Kurfürsten, die Fürsterzbischöfe von Mainz, Trier und Köln sowie der Pfalzgraf bei Rhein, ihr Münzwesen gemeinsam zu regeln. Mit dem Kurrheinischen Münzverein wollten sie eine einheitliche Währung in ihren Ländern schaffen. Zur Vereinsmünze wurde der Goldgulden bestimmt. Für die Vorder- und Rückseiten der Gulden wurden verbindliche Münzbilder festgelegt, und ihr Gewicht durfte 3,54 Gramm nicht unterschreiten. Diese Gulden – nunmehr «rheinische Gulden» genannt – wurden zur Hauptwährungsmünzen in deutschen Landen und damit zur Basis von verschiedenen deutschen Münzsystemen.