Deutsches Kaiserreich, Wilhelm II., Freie Hansestadt Hamburg, 5 Mark 1913

Dieses Fünfmarkstück aus Hamburg markiert das Ende einer 620jährigen Münztradition: Im Jahr 1293 erhielt die Bürgerschaft von Hamburg das Münzrecht, das sie bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges (1914) ausübte. Und seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts prägte man in Hamburg die Mark – lange, bevor sie zur Währung des geeinten Deutschen Reichs wurde. Nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 wurde die Mark zur deutschen Einheitswährung. Mit dem Zusammenschluss der einzelnen deutschen Länder übernahm die Reichsregierung die Geldausgabe. Den Bundesländern und Freien Städten blieb es aber erlaubt, Gold- und Silbermünzen von höherem Wert als 1 Mark auszuprägen, solange auf der Rückseite der Reichsadler abgebildet war. Münzen im Wert von 1 Mark und darunter dagegen wurden ausschliesslich vom Reich ausgegeben.