Heiliges Römisches Reich, Ludwig II. von Stolberg im Namen von Karl V., Taler 1546

Anders als in den zentralistisch regierten Monarchien England, Frankreich und Spanien, bestand in deutschen Landen keinerlei Einheitlichkeit im Münzwesen. Nichtsdestotrotz wünschte sich Kaiser Karl V. (1516-1556) eine gewisse Homogenität des Geldwesens in seinem Reich. 1524 brachte er nach zähen Verhandlungen die erste Reichsmünzordnung zustande. Darin wurden unter anderem Gewicht, Grösse, Feingehalt und Münzbild geregelt. Die Vorderseite musste dabei den Reichsadler, den Wert der Münze und den Titel des Kaisers tragen, die Rückseite war dem territorialen Münzherrn überlassen.

Dieser Taler entsprach zwar in Grösse und Gewicht den Vorgaben; das Münzbild allerdings wich in etlichen Details von den Vorschriften ab. Was erstaunlich ist, denn immerhin beherbergte Nördlingen seit 1503 eine Reichsmünzstätte: die Münze unterstand hier also unmittelbar der obersten Reichsgewalt.

Ausgabejahr

1546 n. Chr.