Heiliges Römisches Reich, Sachsen-Altenburg, Kipper zu 12 Kreuzern

In den Jahren 1551 und 1559 wurden auf den Reichstag in Augsburg zwei Münzverordnungen erlassen, mit denen der gesetzliche Rahmen für das Gewicht und den Feingehalt von Reichsmünzen geschaffen wurden. Allerdings wurde der Münzfuss – also der vorgeschriebene Silbergehalt – für mittlere und kleine Münzen zu hoch angesetzt. Die höheren Herstellungskosten der Kleinmünzen war nicht ausreichend berücksichtigt worden, und damit war die Ausgabe dieser Werte nicht mehr rentabel.

Um die Prägung von Kleinmünzen zumindest nicht zu einem Verlustgeschäft werden zu lassen, verringerten viele Münzherren das Silbergewicht ihres Kleingeldes, unterliefen also die Bestimmungen der Reichsmünzordnung. Auch der Kaiser selber beteiligte sich an dieser Praxis. So kam es, dass zu Beginn des 17. Jahrhunderts eine Menge von kleinen Münzen umlief, deren Silbergehalt weit unter den Bestimmungen der Reichsmünzordnung lag. Diese Münzen werden 'Kippermünzen' genannt.

Ausgabejahr

ca. 1590 n. Chr.